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FAQ

und die Antworten

Fragen und Antworten

Bitte klicken Sie auf eine der unten gestellten Fragen, um die Antwort einzublenden.

Welches Instrument passt zu mir?

Wenn Sie oder Ihr Kind sich für ein Musikinstrument interessieren, dann zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen!

Gerne vermitteln wir Ihnen ein Treffen mit einer unserer Lehrpersonen. Diese wird Sie bei der Instrumentenwahl beraten und Ihnen auf Wunsch und nach Möglichkeit eine Schnuppergelegenheit anbieten.

Jeweils im März jeden Jahres findet zudem an unserer Schule ein Instrumentenworkshop statt. Bei diesem Anlass sind Lehrpersonen für alle Instrumente anwesend, die wir in unserem Angebot führen. Sie stellen ihr Instrument vor, bieten Gelegenheit zum Ausprobieren, spielen selbst vor und beantworten gerne alle Fragen zum Instrument und zum Unterricht.

Das genaue Datum dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte den lokalen Medien bzw. unserer Homepage.

Weitere Auskünfte erhalten Sie in unserem Sekretariat.

Gibt es Mietinstrumente?

Die meisten Musikhäuser bieten Mietinstrumente zu recht günstigen Konditionen an. Bitte nehmen Sie bei einem Neueintritt in jedem Fall zuerst Kontakt mit der Lehrperson auf, bevor Sie ein Instrument mieten oder kaufen. Unsere Lehrkräfte beraten Sie gerne.

 

Wie hoch sind die Kosten für Noten im Unterricht?

Die Kosten für Unterrichtsliteratur variieren stark. Grundsätzlich werden Ihnen unsere erfahrenen Lehrkräfte Material empfehlen, das sich bewährt hat und bei dem das Preis – Leistungsverhältnis stimmt.

Bitte besorgen Sie bei einem Neueintritt keine Noten schon vor Unterrichtsbeginn. Unsere Lehrpersonen beraten Sie gerne und werden Ihnen bei der Anschaffung geeigneter Literatur behilflich sein.

Wie melde ich mich an?

Sie können sich direkt online anmelden. Online Anmeldung

Nach erfolgter Zuteilung werden wir Ihnen die Anmeldung schriftlich bestätigen und Ihnen die zugeteilte Lehrperson bekannt geben.

Anmeldeschluss ist der 1. Mai für das erste Semester und der 1. Dezember für das zweite Semester.

Wie melde ich mich ab?

Abmeldungen sind nur auf Ende des Schuljahres möglich.

Unter der Rubrik Downloads finden Sie das entsprechende Formular, welches Sie online ausfüllen können.

Bitte vergessen Sie nicht, das fertig ausgefüllte Formular auszudrucken, zu unterschreiben und das Visum der Lehrperson einzuholen. Abmeldeformulare ohne Ihre Unterschrift sind ungültig.

Das unterschriebene Formular senden Sie bitte bis spätestens 1. Mai an unser Sekretariat in Baden.

Um eine verlässliche Pensenplanung für unsere Lehrkräfte zu gewährleisten, können verspätete Abmeldungen nicht entgegen genommen werden. In solchen Fällen wird das 1. Semester des folgenden Schuljahres in Rechnung gestellt.

Welcher Unterricht ist subventioniert?

Unsere Vertragsgemeinden subventionieren den Instrumentalunterricht für Schüler/innen der Primarstufe und der Oberstufe.

Manche Gemeinden subventionieren auch den Unterricht für Schulentlassene bis zum Alter von 20 Jahren sowie für Kinder im Vorschulalter.

Der Kanton Aargau jedoch subventioniert nur den Unterricht auf der Oberstufe. Dies hat zur Folge, dass der Elternbeitrag für Schüler/innen der Oberstufe niedriger ausfällt, als der für Primarschüler/innen.

 

Kann ich eine Lektion verlängern / verkürzen?

Die Änderung der Lektionsdauer ist zu Beginn eines jeden Semesters möglich.

Unter der Rubrik Downloads finden Sie ein entsprechendes Formular, das Sie online ausfüllen können. Bitte vergessen Sie nicht, das fertig ausgefüllte Formular auszudrucken, zu unterschreiben und das Visum der Lehrperson einzuholen.

Abgabetermine sind der 1. Mai für das erste Semester und der 1. Dezember für das zweite Semester.

Bitte besprechen Sie eine Änderung der Lektionsdauer in jedem Fall mit der Lehrperson, bevor Sie die Anmeldung abschicken.

Krankheit / Unfall - Was muss ich tun?

Schüler/innen, die eine Lektion nicht besuchen können, informieren die Lehrperson rechtzeitig, wenn möglich bis zum Vorabend.

Die Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, wegen Absenzen der Schüler ausfallende Lektionen vor- oder nachzuholen.

Laut Schulordnung ist eine Erstattung von Schulgeld ausgeschlossen.

Wir ziehen um - Was muss ich tun?

Bitte melden Sie jeden Wohnortswechsel umgehend nicht nur der Lehrperson, sondern auch unserem Sekretariat in Baden.

In welchen Fällen wird Geld erstattet?

Ab der 2. Lektion innerhalb eines Semesters, die wegen Krankheit oder Verhinderung der Lehrperson ausfällt, wird der entsprechende Anteil des Schulgeldes im nächsten Semester rückerstattet.

Entfallen Lektionen auf Grund von Krankheit oder Verhinderung der Schüler, ist die Rückerstattung des Schulgeldes ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für länger andauernde Absenzen, zum Beispiel auf Grund von Verletzungen, Gipsverbänden, Zahnspangen u. ä.

Eine eventuelle Versicherung für solche Fälle ist Sache der Schüler bzw. deren gesetzlicher Vertreter.

Ich habe Probleme mit einer Lehrperson - Was soll ich tun?

Bei persönlichen oder fachlichen Problemen wenden Sie sich bitte immer zuerst an die betroffene Lehrperson um im gemeinsamen Gespräch eine Lösung zu finden.

Die meisten Meinungsverschiedenheiten können in einem offenen Dialog und unter Wahrung von gegenseitigem Respekt gelöst werden.

Erst wenn diese Phase nicht die erhofften Veränderungen bringt, steht Ihnen die Schulleitung als nächste Instanz zur Verfügung.